Unfallgutachten
Schadensgutachten statt Kostenvoranschlag
Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Nach einem Autounfall hat der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, seinen entstandenen Fahrzeugschaden in voller Höhe erstattet zu bekommen. Er hat das Recht, einen neutralen Kfz-Sachverständigen, einen Rechtsanwalt sowie eine Werkstatt seiner Wahl – am besten Ihre – zu beauftragen.